- Führung von Einspruchsverfahren vor allen Finanzämtern
- Finanzgerichtliche Verfahren vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Klärung steuerrechtlicher Sonderfragen in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer
- Fragen der Abgabenordnung
(z. B. Fragen der Stundung, Niederschlagung, Erlass von Steuern, Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen)
↑ Zurück zu Beratungsfelder