Steuerrecht

Wir ergänzen die Tätigkeit Ihres Steuerberaters

  • Führung von Einspruchsverfahren vor allen Finanzämtern
  • Finanzgerichtliche Verfahren vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Klärung steuerrechtlicher Sonderfragen in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer
  • Fragen der Abgabenordnung (z. B. Fragen der Stundung, Niederschlagung, Erlass von Steuern, Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen)

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